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Dr. Kirstin Tomforde Sabine Damm

Wie viel es kostet

Wie jede andere Dienstleistung ist auch die Beratung, Vertretung oder Mediation durch einen Rechtsanwalt mit Kosten verbunden. Andererseits können Sie durch eine kluge anwaltliche Beratung, Vertretung oder Mediation in Ihrer Sache eventuell sehr viel Geld sparen bzw. Ansprüche sichern, sodass sich der Einsatz am Ende auch finanziell gelohnt hat.

Bei der Vielzahl möglicher Konstellationen, Verfahren und Streitwerte lassen sich für die Anwaltsvergütung an dieser Stelle leider keine verbindlichen Zahlen nennen. Daher sollen zunächst einige allgemeine Hinweise genügen. Alles Weitere lässt sich im persönlichen Gespräch klären.

  • Die Vergütung für anwaltliche Vertretung richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Berechnungsbasis sind einerseits der Gegenstandswert des Auftrags, andererseits das Vergütungsverzeichnis des RVG. Die Vergütung nach RVG beruht nicht auf dem Zeitaufwand, sondern auf den Tätigkeiten, die im Vergütungsverzeichnis umschrieben sind. Auf dieser Grundlage können wir für Sie die zu erwartenden Kosten und ein eventuelles Prozessrisiko kalkulieren.
  • Die Kosten der Beratung und Vertretung können zwischen Mandant und Anwalt jedoch auch frei vereinbart werden, zum Beispiel auf Basis eines Stundenhonorars.
  • Die Erfahrung zeigt, dass die Anwaltsvergütung oft niedriger ist, als die Mandanten befürchten. Wir erläutern Ihnen gern im ersten Beratungsgespräch, welche Kosten in welchem Fall auf Sie zukommen können. So behalten Sie die Übersicht und ersparen sich unangenehme Überraschungen.
  • Für ein Erstberatungsgespräch berechnen wir 250 Euro zuzügl. Mehrwertsteuer.
  • Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, empfehlen wir, sich vor dem ersten Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung zu setzen und die mögliche Kostenübernahme zu klären.