Sophienstr.2 80333 München 089/550 889 60 kanzlei@familienanwaelte-muenchen.de
Rechtsanwältinnen ǀ Fachanwältinnen für Familienrecht ǀ Mediation Navigation
Dr. Kirstin Tomforde Sabine Damm

Womit wir uns auskennen

Unsere Spezialgebiete sind Familienrecht und Erbrecht. Die Gesetze des Familienrechts regeln den persönlichsten Bereich jedes Menschen, nämlich die Beziehungen zu seinen Nächsten – dem Ehepartner, den Eltern, den Kindern – und die der Familie zu Dritten. Das Erbrecht regelt, was nach einem Todesfall mit dem Eigentum des Verstorbenen geschieht.

Das Familienrecht betrifft einerseits materielle Werte des Einzelnen, der Ehepartner und der Familie, z.B. Zugewinngemeinschaft, privates Vermögen und persönliche Schulden, Versorgungsausgleich, Ansprüche auf Haus und Hof, Eheverträge, Verträge mit Dritten, Steuer- und Versicherungsfragen für Ehepartner und Geschiedene, Unterhaltspflicht und Unterhaltsanspruch, Altersvorsorge, Erbschaft und Testamentsvollstreckung und vieles mehr. Andererseits greift es aber auch in immaterielle Belange ein, die man im Streitfall nicht so einfach gegeneinander aufrechnen kann. Dazu gehören zum Beispiel das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, das Abstammungsrecht, die Betreuung von Familienmitgliedern mit besonderen Bedürfnissen, das Patiententestament, das Umgangsrecht zwischen getrennt lebenden Kindern und Elternteilen und sogar mit gemeinsamen Haustieren.

Bei all diesen Problemen können wir Sie kompetent beraten und rechtlich vertreten und wir können Sie unterstützen - außergerichtlich und vor Gericht -, eine einvernehmliche, tragfähige Lösung für die Konflikte zu finden.

Dennoch gibt es Situationen, in denen kein persönliches Gespräch, keine Eheberatung, keine Mediation und keine Vereinbarung über die Rechtsanwälte mehr greift. Wir vertreten Sie auch dann, wenn es um Ihre persönliche Sicherheit oder den Schutz Ihrer Wohnung geht. Dazu gehören etwa Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, zum Beispiel zur Unterbindung von Stalking (Nachstellungen) und anderen Bedrohungen Ihrer Person, Ihrer Gesundheit, Ihrer Wohnung und Ihres Eigentums.

Sie oder Ihre Familienangehörigen sind ausländische Staatsbürger? Zu unserem Berufsalltag gehören umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse in ausländischem Recht. Wir vertreten Sie gern in allen Familienangelegenheiten, z. B. bei Scheidung, Sorgerecht, Unterhaltsforderungen u. Ä.